Knapp eine Million Menschen werden von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt. Für diese Tätigkeit bekommen die pflegenden Personen auch Pluspunkte in der Rentenversicherung gutgeschrieben.
Einzige Voraussetzungen:
- Die Pflege nimmt insgesamt mindestens 14 Stunden pro Woche in Anspruch.
- Die Pflegeperson übt neben der Pflege höchstens noch 30 Stunden wöchentlich eine Erwerbstätigkeit aus.
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